Fernwärme-Konsumentenhilfe
Bei Streitigkeiten mit der Fernwärme ist guter Rat schwer zu finden. Hier meine Tipps:
Empfehlenswert
- Arbeiterkammer – Können wahrscheinlich auch nicht unmittelbar dein Problem lösen, haben aber ein offenes Ohr für dein Anliegen und wenn sie mehrere Meldungen gesammelt haben, können sie evtl. auf höherer Ebene intervenieren und Verbesserungen durchsetzen.
Außerdem gibt es:
- Schlichtungsstelle – Wird von den Wärmelieferanten empfohlen. Ist kostenlos, aber viel mehr als dass jede Partei ihre Sicht der Dinge in ein Formular einträgt, scheint nicht zu passieren.
- mich – Schreib mir gerne, wenn du irgendein Problem mit der Fernwärme hast!
Nutzlos
Nicht hilfreich waren auf meine Anfrage im Jahr 2020:
- Verein für Konsumenteninformation (VKI) – Bietet keine Wohnrechtsberatung mehr an.
- Mietervereinigungen – Haben mich an den VKI verwiesen, weil es sich beim Wärmelieferungsvertrag nicht um Betriebskosten und Wohnrecht handele.
- Mieter-
Interessens- (MIG) – Empfahl Rechtsanwalt. "Wir werden Ihnen da leider nicht helfen können."Gemeinschaft - Bürgermeister der Stadt Wien – Macht amtliche Preisregulierung, die von Wien Energie durch Kaltverdunstung in den Sommermonaten umgangen wird. Hat meine Anfrage aber lediglich an Wien Energie weitergeleitet.
- Volksanwaltschaft – Erklärte sich für nicht zuständig, weil es um Wien Energie geht, obwohl diese Firma in Besitz der Stadt Wien ist und der Bürgermeister die amtliche Preisregulierung nicht durchsetzt.
- Staatsanwaltschaft – Ich habe 2021 eine Sachverhaltsdarstellung wegen der Kaltverdunstung im Sommer, die zur Verrechnung nicht erbrachter Leistung führt, eingebracht, aber nur eine schnell geschriebene, lapidare Antwort erhalten.
- Rechtsanwalt – Verlangte 100 € allein für die Frage, ob man gegen die übermäßige Kaltverdunstung was machen kann. (Habe ich dankend abgelehnt.) Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Rechtsanwalt gegen einen Fernwärme-
Lieferanten etwas ausrichten konnte.
Was du selbst tun kannst
- Rechnungen, Korrespondenz und dein Anliegen sortieren bzw. übersichtlich zusammenstellen – Evtl. solltest du dir hierfür Hilfe holen. Dann steigen deine Chancen, falls die Wärmefirma tatsächlich was falsch abgebucht hat etc.
- Auf deiner Jahresabrechnung steht der Verbrauch und die beheizte Fläche der gesamten Wohnhausanlage. Du kannst diese mit den Vorjahren und mit Wetterdaten vergleichen. So hat im Jahr 1994 der Mieterbeirat meiner Wohnhausanlage nachgewiesen, dass uns Wien Energie sinnlos im Sommer warmes Wasser zum Heizen geliefert hat. Die Mieter haben daraufhin Geld zurückbekommen! Verdächtig ist:
- wenn die Heizgradtage gesunken sind, aber der Wärmeverbrauch gestiegen ist.
- wenn die abgelesenen Teilstriche sprunghaft angestiegen sind.
- Vergleich den durchschnittlichen Verbrauch mit dem, was im Energieausweis steht, den du beim Einzug bekommen haben solltest, wenn du am 1.12.2012 oder später eingezogen bist. Wenn der durchschnittliche Verbrauch eklatant von den Angaben im Energieausweis abweicht, sprich mit dem Vermieter über den Mangel. Möglicherweise liegt ein Defekt an der Heizungsinstallation vor, z. B. brüchige Isolierung. Sollte sich der Vermieter weigern, das überprüfen zu lassen oder sonst etwas zu unternehmen, sind rechtliche Schritte vermutlich aussichtsreich.
- Wenn du nachweisen willst, an wie vielen Tagen tatsächlich Wärme geliefert wurde oder du die Heizkörper aufgedreht hast, brauchst du Daten-
Logger, die das aufzeichnen. Ansonsten – nur mit deinen mündlichen Angaben – redet sich die Gegenseite immer darauf hinaus, dass sie zu deinem Heizverhalten keine Angaben machen kann. - Schreib die verbrauchten Teilstriche selbst auf, bevor sie abgelesen werden, und reklamier sofort, wenn der Ableser höhere Werte einträgt. Einen Ablesebeleg mit falschen Werten nicht unterschreiben, sonst kannst du später keinen Einspruch mehr erheben!
- Fernwärme kündigen (außer evtl. in den ersten 10–
20 Jahren seit Errichtung des Gebäudes bzw. Anschluss an das Fernwärmenetz)