Mario Sedlak
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Betrug bei der Fernwärme-Abrechnung

Bestechung

Gerüchten zufolge sind manche Ableser bestechlich. Für 10 € würden sie weniger ablesen. Ein anonymer Berliner Ableser berichtete 2003, dass ihnen "sehr selten zwar, aber hin und wieder" Geld angeboten wird. Einer, der in meiner Wohnung ablas, hat das auch schon erlebt und sagte, die betrügerischen Mieter sind dann manchmal richtig hartnäckig und sehen nicht ein, wieso die Ableser kein Geld nehmen.

Dass es in solchen Fällen zu einer Anzeige oder gar Verurteilung kommt, habe ich von glaubwürdigen Quellen noch nicht gehört. Bei den Ablesefirmen gibt es aber angeblich Kontrollore, die nach einer versuchten Bestechung beim nächsten Ablesetermin mitgehen.

Manipulationen an den Verbrauchsmessern

Je wärmer die Vorrichtung zur Heizkostenverteilung ist, desto mehr Verbrauch misst sie. Es wäre daher naheliegend, die Vorrichtung zu kühlen. Das geht nur im Winter, denn im Sommer (zur Vermeidung der Kaltverdunstung) würde das Kühlen mehr Strom kosten als man an Heizkosten einsparen könnte. Eventuell ginge ein nasses Tuch mit einem Ventilator, der allerdings Strom braucht (dafür aber auch die Wärmeabgabe des Heizkörpers erhöht). Wenn es draußen kalt ist, könnte man mit Eis oder Kühlakkus kühlen. Das wäre aber sehr arbeitsintensiv.

Elektronische Verbrauchsmesser, die auch die Raumtemperatur messen, sind zunächst leichter zu täuschen. Bei den ersten Geräten genügte "schon ein Stück Pappe vor dem Heizkörper und Gerät", damit die Elektronik glaubt, im Zimmer sei es einige Grad wärmer und der Heizkörper würde folglich weniger Wärme abgeben. So einfach wird es bei den heutigen Geräten nicht sein, aber es gibt immer wieder Fälle, wo die Zahl der gemessenen Verbrauchseinheiten plötzlich in bestimmten Wohnungen gesunken ist.

Grundsätzlich erkennen heutige elektronische Verbrauchsmesser unplausible Messwerte. Wenn z. B. innerhalb einer Minute die Raumtemperatur von 20°C auf 29°C steigt, werden die das nicht ernst nehmen. Sie können den Vorfall auch speichern. Das Risiko, dass Betrugsversuche auffallen, ist also groß. Fragt sich nur, was passiert, wenn ein Betrug entdeckt wird. Ich würde erwarten, dass die Betrüger alles abstreiten und eine Fehlfunktion des Gerätes behaupten. Wenn sie zu einer Strafe verurteilt werden, würden einige mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit gehen. Mir ist aber kein solcher Fall bekannt. Der einzige Fall, den ich kenne, ist in Deutschland 1987: Jemand hatte die Verdunstungsröhrchen entfernt, in den Kühlschrank gelegt und erst kurz vor der jährlichen Ablesung wieder in die Heizkostenverteiler eingesetzt. Er wurde wegen Betrug zu 600 € Geldstrafe verurteilt.[1]

Wenig Interesse an Aufklärung

Foto

Hausanschluss

Weder die Firma, die die Ableser beschäftigt, noch die Fernwärmefirma hätte ein Interesse, diese Betrügereien aufzuklären, denn die einzigen Geschädigten sind die ehrlichen Mieter der Wohnhausanlage: Wenn manche weniger zahlen, zahlen die anderen mehr. Der Hausanschluss hat nämlich einen geeichten Wärmezähler. Nach dem rechnet die Fernwärmefirma ab. Wenn weniger Teilstriche abgelesen werden, dann werden die Kosten der gelieferten Wärme einfach auf weniger Teilstriche aufgeteilt, d. h. jeder einzelne Teilstrich wird teurer.

In den 1990ern erzählte ein Mieter des Hauses, in dem ich wohne, dass er bei der Fernwärme Wien angerufen und behauptet habe, Kinder hätten die Plombe an einem Heizkörper abgerissen. Was solle er machen? Sie hätten ihm geantwortet, das sei kein Problem. Daraufhin heizte er das Wohnzimmer den ganzen Winter lang gratis bei voller Leistung. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber es würde zu der Vermutung passen, dass die Fernwärmefirmen kein Interesse daran haben, derartige Betrügereien zu verhindern. Dazu passt ein mir bekannt gewordener Fall eines Mieters, der bei der Wiener Fernwärme zwei Heizkörper pauschalieren ließ, weil ihm die Verdunstungsröhrchen nicht gefallen. Wien Energie habe das tatsächlich gemacht und seitdem zahle er für die Heizkörper den Verbrauch wie vor der Pauschalierung – obwohl Wien Energie im Web erklärt, warum alle Heizkörper dasselbe Messgerät haben müssen ...

Für den einzelnen Mieter ist es in Österreich nahezu unmöglich, die Abrechnung auf Korrektheit zu überprüfen. Das ist eine Einladung zu unsauberem Arbeiten. Es müsste schon sehr viel falsch laufen, damit es auffällt. Selbst Anwälte und Schlichtungsstellen müssen meist kapitulieren.[2]

Verbesserungsvorschlag

In Deutschland darf jeder Mieter die Ablesewerte seiner Mitmieter einsehen.[3] Es kann natürlich dennoch schwierig sein, Manipulationen nachzuweisen. Aber wenn man weiß, dass einem die Nachbarn, zu deren Lasten ein Betrug ginge, über die Schulter schauen, dürfte das eine abschreckende Wirkung haben.

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Teure Fernwärme-Ablesefirmen

Quellen

[1] Minol: Gerichtsurteile zur Wärmekostenabrechnung (PDF), S. 5
[2] Konsument, 3/2003, S. 29
[3] Berliner Mieterverein e.V.: Betriebskostenabrechnung – Kontrollrechte der Mieter, 2003, Abschnitt 3.3

Seite erstellt am 11.7.2014 – letzte Änderung am 28.6.2020