Flug buchen
I. A. ist der Preis für eine Flugreise am günstigsten, wenn man früh bucht.
Bei der Buchung ist genau zu lesen, welche Leistungen inkludiert sind. Evtl. kommen noch Gebühren für Koffer, Check-
Weiters sind die Stornomöglichkeiten zu beachten. Es werden hierfür auch Versicherungen angeboten, die ich aber nicht für sinnvoll halte, weil das abgedeckte Risiko klein und nicht existenzbedrohend ist (für mich).
Nepp
In der Luftfahrtbranche muss man als Konsument mit allen möglichen Fallen rechnen. Z. B.:
- Ryanair bewarb einen teuren, flexiblen Tarif mit „keine Umbuchungsgebühren“, nur der höhere Preis müsse ausgeglichen werden – aber in diesem Preis sind die Umbuchungsgebühren versteckt.[1]
- Die AUA verkauft Flüge für Eurowings um 100 € mehr und man kann trotzdem nicht einmal den AUA-
Check- in am Vortag nutzen. Das ist ungefähr so, als würde man ein Fünf-
Sterne- Hotel buchen und dann ein Zimmer operated by Jugendherberge bekommen, für das man, hätte man bei der Jugendherberge direkt gebucht, ein Drittel weniger zahlen würde. - Wizz Air verlangt u. U. eine Extra-
Gebühr, wenn man am Flughafen eincheckt, und gleichzeitig häuften sich Berichte, dass der Online- Check- in gestört war.
Es wird geraten, Screenshots des Online-
Direkt bei Fluggesellschaft
Konsumentenschützer empfehlen, die Tickets direkt bei der Fluggesellschaft (auf deren Website) zu kaufen.[2] Das ist i. A. günstiger oder annähernd gleich teuer, und bei Problemen ist es einfacher, weil es nur einen Ansprechpartner gibt.
Flugportale
Onlineportale, die Flüge verkaufen, haben ein Problem: Die Fluggesellschaften zahlen keine Provisionen – also müssen sie anderweitig Geld verdienen. Sie versuchen es mit dem Verkauf von Versicherungen, weiteren Reisebausteinen und Servicegebühren. Während sie Versicherungen oft aufdringlich anbieten, verstecken sie Servicegebühren gern trickreich.
Von den unzähligen Flugportalen hervorhebenswert:
- Google Flights – Finde ich gut, um Flüge zu suchen. Zur Buchung wird auf die Website der Fluggesellschaft weitergeleitet.
Kaum empfehlenswert:
- Flugladen.de und Bravofly waren 2017 bei einem Test des Deutschen Instituts für Service-
Qualität (DISQ) Sieger. Stiftung Warentest bewertete Bravofly 2016 hingegen nur mit „ausreichend“. Und bei meinem Test am 24.4.2022 fehlten auf Flugladen.de Flüge von Ryanair. Für die Strecken Wien↔Stockholm wurden nur ca. doppelt so teure Flüge angezeigt. Auf Facebook gibt es viele schlechte Bewertungen von Flugladen.de wegen ausbleibender Rückerstattung bei abgesagten Flügen und dgl.
Vorteile von Flugportalen
- andere Zahlungsmöglichkeiten verfügbar (z. B. ohne Kreditkarte)
- manchmal minimal günstiger (wenn man sich keine Zusatzleistungen aufschwatzen lässt)
Nachteile
- Bei Storno oder Umbuchung erheben die Portale zusätzliche Gebühren (die zu denen der Fluggesellschaft dazukommen).
- Datenbank oft nicht aktuell oder unvollständig
- Flug wird bezahlt, ist aber womöglich nicht sicher reserviert. Buchungsbestätigung kommt u. U. verspätet oder gar nicht.
- Details der Tarife und Eigenheiten der Fluggesellschaften nicht sichtbar
Reisebüro
Kaum jemand geht heute noch in ein Reisebüro, um einen Flug zu buchen. Das ist wahrscheinlich die teuerste Variante.
2008 hörte ich folgenden Fall: Ein Unternehmen nutzte für alle Dienstreisen seiner Mitarbeiter ein Reisebüro. Allerdings hatte das Reisebüro nur ein „beschränktes Kontingent“ an billigen Flügen. Wenn dieses aufgebraucht ist, kann es nur noch teure Flüge verkaufen, auch wenn für Internet-
Recht
Oft verlangen Fluggesellschaften für einen Hin- und Rückflug weniger als für einen einfachen Flug. Das ist unlogisch. Noch unlogischer ist, dass es rechtlich angeblich verboten ist, einen gebuchten Flug nicht anzutreten, um insgesamt einen besseren Preis zu erzielen („verbotenes vorsätzliches Ausnutzen des Tarifsystems“ – Cross Ticketing).
Ich würde erwarten und als gerecht empfinden, wenn im Gegenteil Preisdiskriminierung verboten ist. Aber in der Luft gelten wohl „eigene Gesetze“, obwohl immer wieder von Gerichtsentscheidungen berichtet wird, wonach Rückflüge nicht automatisch verfallen dürfen, wenn man den Hinflug nicht antritt.[3]
Jedenfalls wirst du bei der Flugbuchung meistens darauf hingewiesen, dass alle gebuchten Flüge anzutreten sind und ansonsten alle späteren automatisch storniert werden – egal ob das nun gerichtsfest ist oder nicht.
Bei Verspätungen oder Ausfällen
Häufig verweigern Fluggesellschaften Entschädigungszahlungen für verspätete oder ausgefallene Flüge, obwohl die Kunden in der EU darauf Anspruch haben. Selbst nach Interventionen der Arbeiterkammer und sogar nach rechtskräftigem Gerichtsurteil zahlen sie oft nicht! Man muss vor das Exekutionsgericht.
Weiter
Quellen
[1] | Benutzerbeitrag von „karoline20“ am 21.11.2016 19:03 auf Stiftung Warentest: Flugbuchungsportale – So haben wir getestet (auf „weitere Kommentare anzeigen“ klicken) |
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[3] | Z. B. Trend. Das österreichische Wirtschaftsmagazin, 3/2014, S. 86 |