Mario Sedlak
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Das rote Licht an diesem Fernseher kostet 17 €/Jahr.

Standby-Verluste

Viele Leute schalten aus Bequemlichkeit den Fernseher, die Musikanlage oder andere Geräte nie ganz aus. Die Geräte bleiben in permanenter Betriebsbereitschaft und können so auch mittels Fernbedienung eingeschaltet werden, verbrauchen dafür aber auch permanent Strom. Nur wenige machen sich Gedanken darüber, wie viel da im Laufe eines Jahres zusammenkommt.

Sogar Geräte, die scheinbar komplett ausgeschaltet sind, können laufend Strom aus der Steckdose "saugen", wenn sie angesteckt bleiben. Meist ist die Ursache ein Netzteil, das konstruktionsbedingt den Stromkreis schließt, auch wenn der eigentliche Verbraucher (z. B. das zu ladende Handy) abgesteckt oder abgeschaltet ist.

Indem man die Stromfresser nicht sinnlos am Netz hängen lässt, kann man auf einfache Weise eine Menge Strom sparen. Der minimale Mehraufwand sollte es einem wert sein – der Umwelt, aber auch der eigenen Geldbörse zuliebe.

Faustregel

Jedes Watt, das permanent verbraucht wird, kostet 1,50 €/Jahr.

Tipp

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Schaltbare Steckdosenleiste

Mit einer schaltbaren Steckdosenleiste lassen sich Geräte bequem und zuverlässig vom Netz trennen, sodass sie garantiert keinen Strom mehr verbrauchen. Ich verwende solche Steckdosenleisten für die Geräte beim Fernseher, Computer und für meine Musikanlagen.

Beim Kauf eines Elektrogeräts achte ich darauf, dass es nicht die Einstellungen verliert, wenn es vom Stromnetz getrennt wird. Glücklicherweise haben heutzutage die meisten Geräte permanente Speicher. Kaputtgehen kann ein Gerät durch das Stromlossetzen jedenfalls nicht, denn mit einem Stromausfall muss man ja jederzeit rechnen.

Bemerkenswerterweise habe ich bisher noch keine schaltbare Steckdosenleiste gefunden, bei der kein Licht leuchtet, wenn sie eingeschaltet ist. Das Licht braucht 0,3 W, was nicht viel ist, aber (für mich) völlig unnötig.

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Standby-Verluste in meinem Haushalt – Wären ganz schön hoch, wenn ich sie nicht vermeiden würde.

Siehe auch

Weblinks

Seite erstellt am 27.1.2008 – letzte Änderung am 1.12.2015