Stromkennzeichnung nach dem Produktmix
Stromanbieter müssen auf der Rechnung und ihren Werbematerialien kennzeichnen, aus welchen Energien der gesamte von ihnen an Endkunden verkaufte Strom hergestellt wurde. Das ist der Händlermix oder Versorgermix. Zusätzlich zu dieser verpflichtenden Stromkennzeichnung dürfen die Firmen auch verschiedene Stromprodukte anbieten, z. B.
- 100% Wasserkraft oder
- 50% Wasserkraft, 40% Windkraft und 10% Sonnenenergie oder
- 30% Gas, 30% Kohle, 30% Atomkraft und 10% Wasserkraft
- Produkt mit Umweltzeichen
Kritik
Solche Produkte mit eigener Stromkennzeichnung sind sehr umstritten, weil sie anhand einer rein rechnerischen Umverteilung entstehen können. Z. B. verkauft(e) der Verbund an Haushaltskunden reine Wasserkraft und den Industriekunden den "schmutzigen" Rest.
Damit mit einem Produktmix nichts beschönigt werden kann, verlangen Kritiker wie die E-
Entgegnung
Ich bin für den Produktmix:
- Der Durchschnittsmix ist für das schlechtere von zwei Stromprodukten irreführend gut.
- Der Kunde des besseren Stromprodukts erfährt nur mit dem Produktmix, welche Stromerzeugung er in welchem Ausmaß unterstützt. (Vgl. frühere Stromkennzeichnung der Firma Oekostrom)
- Ein Verbot des Produktmixes kann sowieso leicht durch Gründung von 100%-
Tochtergesellschaften umgangen werden.
Wenn überhaupt, dann müssten Stromprodukte verboten werden! Es macht keinen Sinn, dass Stromanbieter Produkte mit verschiedenen "Qualitäten" verkaufen (z. B. "dieser Strom kommt aus unseren modernsten Öko-
Grundsätzlich läuft diese Diskussion über den Produktmix sowieso ins Leere, weil die ganze Stromkennzeichnung aus diversen Gründen nicht viel mehr als ein bloßes Gedankenspiel ist.
Recht
Produktmix-
Weiter
Siehe auch
- Stromkennzeichnung der Firma Oekostrom – Beispiel für Produktmix und Händlermix und wie das zur Beschönigung verwendet werden kann
Quellen
[1] | E- |