Mario Sedlak
Strommarkt
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Stromkennzeichnung nach dem Produktmix

Stromanbieter müssen auf der Rechnung und ihren Werbematerialien kennzeichnen, aus welchen Energien der gesamte von ihnen an Endkunden verkaufte Strom hergestellt wurde. Das ist der Händlermix oder Versorgermix. Zusätzlich zu dieser verpflichtenden Stromkennzeichnung dürfen die Firmen auch verschiedene Stromprodukte anbieten, z. B.

Kritik

Solche Produkte mit eigener Stromkennzeichnung sind sehr umstritten, weil sie anhand einer rein rechnerischen Umverteilung entstehen können. Z. B. verkauft(e) der Verbund an Haushaltskunden reine Wasserkraft und den Industriekunden den "schmutzigen" Rest.

Damit mit einem Produktmix nichts beschönigt werden kann, verlangen Kritiker wie die E-Control[1] (früher auch Umweltorganisationen), dass nur der gesamte vom Stromanbieter verkaufte Strom gekennzeichnet wird. Die Kennzeichnung des Stromprodukts soll nicht einmal zusätzlich erfolgen, sondern ganz unterbleiben.

Entgegnung

Ich bin für den Produktmix:

Wenn überhaupt, dann müssten Stromprodukte verboten werden! Es macht keinen Sinn, dass Stromanbieter Produkte mit verschiedenen "Qualitäten" verkaufen (z. B. "dieser Strom kommt aus unseren modernsten Öko-Kraftwerken!"), wenn sie diese dann nicht entsprechend kennzeichnen dürfen. Wenn man Stromprodukte abschafft, kann man aber gleich die ganze Stromkennzeichnung abschaffen.

Grundsätzlich läuft diese Diskussion über den Produktmix sowieso ins Leere, weil die ganze Stromkennzeichnung aus diversen Gründen nicht viel mehr als ein bloßes Gedankenspiel ist.

Recht

Produktmix-Deklarationen werden (zumindest in Österreich) nicht behördlich überprüft. Lediglich der Händlermix wird kontrolliert.

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Missverständnisse bei der Stromkennzeichnung

Siehe auch

Quellen

[1] E-Control: Stromkennzeichnungsbericht 2010 (PDF, 9 MB), S. 13

Seite erstellt am 8.2.2016 – letzte Änderung am 18.4.2016