Beweislast
Oft hört man:
- Der, der eine Behauptung aufgestellt hat, muss sie auch beweisen.
- Im Zweifel für den Angeklagten
Ich sehe beides nicht so streng:
- Wer eine Behauptung aufgestellt hat, hat offenbar nichts damit zu tun, ob die Behauptung wahr oder falsch ist. Es ist auch nicht verboten, unbewiesene Behauptungen zur Diskussion zu stellen. Ich stimme aber zu, dass
- eher der, der die Behauptung aufgestellt hat, die Mühen (und Kosten) auf sich nehmen sollte, die Behauptung zu überprüfen.
- man keinesfalls sagen kann: "Wenn mir niemand widerspricht, dann habe ich wohl Recht."
- Wenn ein Richter einen Angeklagten im Zweifel freispricht, heißt das nicht, dass die Unschuld des Angeklagten bewiesen ist! Es gibt keine Aussagen, die "im Zweifel wahr" sind. Man kann nur sagen:
- "Wir wissen nicht, ob die Aussage wahr ist." oder
- "Die vorhandenen Indizien reichen nicht aus, um mich zu überzeugen, dass die Aussage wahr ist."