Mario Sedlak
Wissenschaftstheorie
Wissenschaft
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Erkenntnis

Mit einer Erkenntnis kann ich etwas über die Wirklichkeit aussagen, das erfahrungsgemäß zuverlässiger als blindes Raten ist. Eine Erkenntnis ist ein Wissen. Jeder Mensch hat ein Wissen, sonst wäre er nicht lebensfähig.

Beispiel

Wenn ich die Wohnung verlassen will, muss ich die Tür aufsperren und durch sie hindurchgehen. Ich kann nicht durch Wände gehen oder aus dem Fenster fliegen. Das ist eindeutig ein Wissen (wenngleich kein besonders bemerkenswertes).

Eigenschaften

Keine Erkenntnis über die Wirklichkeit ist im strengsten Sinn beweisbar. Die "letzte Wahrheit", nach der so viele Menschen streben, ist nie erreichbar.

Wissenschaftliche Erkenntnisse sind solche, die mit der wissenschaftlichen Methode zur Erkenntnisgewinnung gewonnen wurden. Ihr Kennzeichen ist, dass man gewisse beobachtbare Umstände angeben kann, die die Erkenntnis widerlegen würden.

Subjektive Erkenntnisse

Im Glauben und in der Philosophie ist oft von Erkenntnissen die Rede, die man zwar selber machen kann, die aber nicht objektiv, wissenschaftlich untersucht werden können. Siehe z. B. Leib-Seele-Problem

Typischerweise gibt es nichts, was solche "Erkenntnisse" widerlegen könnte. Man sieht, fühlt oder denkt irgendetwas, was einem sehr überzeugend erscheint, und hält es deswegen für wahr. Das einzige, was einem zur Aufgabe so einer "Erkenntnis" bewegen könnte, wäre vermutlich, wenn sie einem aus irgendeinem Grund irgendwann nicht mehr überzeugend erscheint. Aller Erfahrung nach ist das Hören auf die innere Stimme jedoch kein zuverlässiges Kriterium.

Aber es wäre ein Missverständnis, zu glauben, dass wir über Gefühle, subjektive Empfindungen und Wünsche überhaupt nicht reden können. Alles, was wir selbst erleben, gehört nämlich prinzipiell sehr wohl zur beobachtbaren Wirklichkeit – auf jeden Fall für die Person selbst, aber auch andere können sich Hypothesen darüber bilden, was in einem Menschen vorgeht.

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Wissenschaftliche Methode zur Erkenntnisgewinnung

Seite erstellt am 3.5.2009 – letzte Änderung am 3.5.2009