Mario Sedlak
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Fernwärme-Anschluss des Bundesländerhofs

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Fernwärme-Leitung im Stiegenhaus

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2008 wurden die Stromleitungen im Bundesländerhof verstärkt.

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Hauptstromverteiler im Stiegenhaus

Energienutzung im Bundesländerhof

1985 wurde der Bundesländerhof saniert und mit einer Wärmedämmung ausgestattet. 1999 wurden alle Fenster erneuert.

Geheizt wird mit Fernwärme. Laut Fernwärmeabrechnungen beträgt der Gesamtverbrauch der "wirtschaftlichen Einheit" durchschnittlich 7,5 GWh/Jahr. Geteilt durch 72 931 m2 Wohnfläche (laut Betriebskostenabrechnung) ergibt einen Heizwärmebedarf von rund 100 kWh/m2/Jahr. Das ist doppelt so viel wie bei einem Niedrigenergiehaus.

Zum Kochen gibt es Gas. Warmwasser kann nur mit Strom bereitet werden, da es keinen geeigneten Kamin gibt (nur einen "Notkamin" für die Abgase des Gasherds). Eine zentrale Warmwasserbereitung mit Fernwärme und/oder Sonnenkollektoren ist nicht geplant.

Wegen des fehlenden Kamins ist auch keine Heizung möglich, bei der irgendetwas verbrannt wird (Gas, Kohle, Öl, Holz etc.). Laut Mietvertrag ist eine Fernwärme-Heizung Pflicht, aber das hat sich als nicht gerichtsfest erwiesen. Einige Mieter haben die Fernwärme komplett abgemeldet, weil sie von den Nachbarn genug Wärme bekommen und nie heizen müssen.

Die Rohrleitungen des Heizkreislaufs sind ungenügend gedämmt. Im Winter ist das Stiegenhaus ab dem 2. Stock aufwärts sehr warm. Jede Wohnung hat einen eigenen Abzweig, der waagrecht im Boden verlegt ist und dort bereits jede Menge Wärme an die Räume abgibt – aufgrund des verwendeten Einrohrheizsystems sogar dann, wenn alle Heizkörper abgedreht sind.

Strom

In meiner 1990 bezogenen Wohnung sind die zwei vorhandenen Stromkreise noch mit Schmelzsicherungen geschützt (kein Sicherungsautomat). Ein Fehlerstromschutzschalter (FI) ist nicht vorhanden, auch nicht bei den Zuleitungen im Stiegenhaus.

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Mehr über mich: Mario Sedlak in den Medien

Seite erstellt am 11.7.2014 – letzte Änderung am 7.11.2015