Erdelose biologische Landwirtschaft in Österreich
In Österreich haben Fachleute in Gremien mehrheitlich beschlossen, dass eine erdelose Landwirtschaft den Grundsätzen der EU-
Ausnahmen gibt es für Jungpflanzen, Kräuter und Zierpflanzen sowie für mehrjährige Kulturen, die vor 2012 biozertifiziert wurden. Dabei handelt es sich laut Auskunft von Bio-
Rechtliche Umsetzung
Bemerkenswert finde ich, dass die Verschärfung der EU-
Es handelt sich meiner Meinung nach nicht um die Auslegung von Grenzfällen, da die EU-
Andererseits stimmt es, dass die Begründungen in den EU-
Die ökologische/biologische pflanzliche Erzeugung basiert auf dem Grundsatz, dass Pflanzen ihre Nahrung in erster Linie über das Ökosystem des Bodens beziehen. Aus diesem Grunde sollte die Hydrokultur, bei der Pflanzen in einem inerten Substrat mit löslichen Mineralien und Nährstoffen wurzeln, nicht zugelassen werden.
Und die EU-
... dass bestimmte Verbraucher Erzeugnissen, die unter Verwendung natürlicher Substanzen und nach natürlichen Verfahren erzeugt worden sind, den Vorzug geben.
"Natürlich" ist die Substratkultur wohl nicht.
Außerdem hat mich überrascht, dass für die biologische Landwirtschaft nicht das Landwirtschafts-, sondern das Gesundheitsministerium zuständig ist. Die Wege des Gesetzgebers sind oft unergründlich ...
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Siehe auch
- Erdelose biologische Landwirtschaft – Ist in manchen anderen Ländern erlaubt!
Quellen
[1] | Bio Austria: Produktionsrichtlinien für die biologische Landwirtschaft in Österreich (PDF), 2014, S. 58 (im PDF S. 57), Abschnitt 4.1.4 ("Erde und Substrate") |