Mario Sedlak
Umweltschutz
Siehe auch
Hauptthemen

Erdelose biologische Landwirtschaft in Österreich

In Österreich haben Fachleute in Gremien mehrheitlich beschlossen, dass eine erdelose Landwirtschaft den Grundsätzen der EU-Bioverordnung 834/2007 widerspricht. Das steht in dem Erlass, mit dem die Bio-Kontrollstellen angewiesen wurden, allen Anbauformen, bei denen die Pflanze nicht im Boden wächst, die Zertifizierung als biologische Landwirtschaft zu verweigern.

Ausnahmen gibt es für Jungpflanzen, Kräuter und Zierpflanzen sowie für mehrjährige Kulturen, die vor 2012 biozertifiziert wurden. Dabei handelt es sich laut Auskunft von Bio-Austria, die mir am 28.9.2015 gegeben wurde, "im Wesentlichen um einige wenige Heidelbeer- und Zitronenproduzenten". Deren Ware gelte zwar weiterhin als biologisch, aber sie dürfen ihre Produktion nicht weiter ausdehnen. Bei Chicoree und Kresse ist die Wassertreiberei erlaubt.[1]

Rechtliche Umsetzung

Bemerkenswert finde ich, dass die Verschärfung der EU-Vorgabe nicht als Gesetz oder Verordnung, sondern als einfacher Erlass, der noch dazu im Rechtsinformationssystem des Bundes nicht auffindbar ist, beschlossen wurde. Ein Erlass ist eigentlich "eine interne Verwaltungsvorschrift, die von einer übergeordneten an eine nachgeordnete Behörde oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt." In dem Fall sind aber alle Biobetriebe davon betroffen. Das ist meines Erachtens so, als würde eine neue Vorschrift für Autofahrer (z. B. "Jedes Auto braucht eine Erdung") nicht per Gesetz oder Verordnung an die Autofahrer kundgetan, sondern als Weisung an die Betriebe, die das Pickerl ausstellen. Wäre natürlich viel einfacher, da für einen Erlass kein Parlamentsbeschluss erforderlich ist.

Es handelt sich meiner Meinung nach nicht um die Auslegung von Grenzfällen, da die EU-Durchführungsverordnung 889/2008 genau definiert, was Hydrokultur ist: nur inerte Substrate. Wenn das Verbot für alle Substrate gelten sollte, hätte das die EU entsprechend formulieren können.

Andererseits stimmt es, dass die Begründungen in den EU-Verordnungen eher für ein Totalverbot sprechen. In der EU-Durchführungsverordnung 889/2008 heißt es:

Die ökologische/biologische pflanzliche Erzeugung basiert auf dem Grundsatz, dass Pflanzen ihre Nahrung in erster Linie über das Ökosystem des Bodens beziehen. Aus diesem Grunde sollte die Hydrokultur, bei der Pflanzen in einem inerten Substrat mit löslichen Mineralien und Nährstoffen wurzeln, nicht zugelassen werden.

Und die EU-Bioverordnung 834/2007 erläutet gleich zu Beginn ...

... dass bestimmte Verbraucher Erzeugnissen, die unter Verwendung natürlicher Substanzen und nach natürlichen Verfahren erzeugt worden sind, den Vorzug geben.

"Natürlich" ist die Substratkultur wohl nicht.

Außerdem hat mich überrascht, dass für die biologische Landwirtschaft nicht das Landwirtschafts-, sondern das Gesundheitsministerium zuständig ist. Die Wege des Gesetzgebers sind oft unergründlich ...

Weiter

Urs Niggli

Siehe auch

Quellen

[1] Bio Austria: Produktionsrichtlinien für die biologische Landwirtschaft in Österreich (PDF), 2014, S. 58 (im PDF S. 57), Abschnitt 4.1.4 ("Erde und Substrate")

Seite erstellt am 10.10.2015 – letzte Änderung am 27.2.2024