Mario Sedlak
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Hühner mit Resten füttern

Immer mehr Leute füttern gerne eigene Hühner anstatt der Biotonne. Aber ist das auch erlaubt?

Recht in Österreich

§ 15a (Absatz 2) Tierseuchengesetz besagt:

Die Verfütterung von Küchenabfällen und Speiseresten an Nutz- und Wildtiere ist verboten.

So streng, wie es da steht, wird es aber nicht gehandhabt. Eine vom Gesundheitsministerium mitherausgegebene Broschüre erklärt:

Pflanzliche Materialien fallen nicht unter dieses Verbot.[1]

Zur weiteren Klärung fragte ich bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Diese verwies mich an den Amtstierarzt bei der Bezirkshauptmannschaft. Ich kontaktierte 3 Amtstierärzte in 3 verschiedenen Bundesländern. Sie antworteten unterschiedlich:

Die Amtstierärzte haben anscheinend erheblichen Ermessensspielraum!

Hintergrund

Ich hätte gedacht, dass das Verbot nur für gewerbliche Züchter gilt, aber das ist nicht der Fall. Das macht insofern Sinn, als auch privat für den Eigenbedarf gehaltene Hühner die mit dem Futter aufgenommenen Viren, wenn sie nicht selbst daran erkranken (z. B. Vogelgrippe bekommen), unverdaut ausscheiden (z. B. Schweinepest-Erreger). Über Staub und Wind können die Viren in die Umgebung gelangen und Wildvögel bzw. Wildschweine oder andere Tiere krank machen, wo sich die Viren vermehren und so etwa über dreckige Stiefel auch in Geflügel- bzw. Schweineställe eingeschleppt werden können. Ist sehr unwahrscheinlich, aber solche Fälle gab es bereits, und die Konsequenzen für die Tierbetriebe können verheerend sein.

Kritisch sind vor allem Tierprodukte, die von weit her kommen. Was ich bisher gar nicht wusste: Salami ist ein Rohfleischprodukt, d. h. wird nicht durcherhitzt und kann daher infektiöse Viren enthalten. Ebenso z. B. Rohschinken. Prionen, die Erreger von BSE ("Rinderwahnsinn"), können auch in durcherhitzten Lebensmitteln noch vorkommen. BSE ist derzeit kein Thema, aber es könnte noch unbekannte Erreger geben ...

Meine Meinung

Das Abfall-Verfütterungsverbot ist nicht ganz absurd. Verantwortungsvolle Hühnerhalter sollten zumindest keine rohen Tierprodukte füttern. Die gesammelten Reste sollen auch keinen Kontakt zu rohen Tierprodukten gehabt haben (was leicht sein kann, wenn man z. B. zuerst Salami und dann Brot aufschneidet).

Das Gesetz selbst finde ich ziemlich vermurkst.

Und wieso kann das Ministerium dennoch behaupten, dass nur tierische Reste verboten sind? Vielleicht beschließen die Politiker so viele Gesetze, dass sie nicht jedes genau durchdenken können ... Auch die unterschiedlichen Auslegungen der Amtstierärzte zeigen, dass das Gesetz nicht praxisgerecht ist und die Absicht dahinter nicht klar ist.

Wie gut sind Reste für Hühner?

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Biotope

Quellen

[1] Huhn im Glück. Tiergerechte Hühnerhaltung im Garten (PDF), 2018, S. 26 (im PDF S. 14)
[2] SOL-Magazin, Sommer 2022, S. 21f.

Seite erstellt am 9.3.2022 – letzte Änderung am 30.5.2022