Irrtümersammlung | Seite 4 von 9 | zurück | weiter |
Wegen der Datenschutz-Grundverordnung darf man bei Billa nicht mehr fotografieren?
2019 gab es beim Eingang zu den Billa-
Bitte keine Fotos!Foto- & Filmaufnahmen sind gemäß Datenschutz-
Grundverordnung 2018 (DSGVO) zum Schutz Dritter zu unterlassen.
Irrtum!
- Nur Daten von Menschen sind geschützt, nicht von Sachen.
- Durch die Datenschutz-
Grundverordnung hat sich daran nichts geändert. - Die Datenschutz-
Grundverordnung gilt gar nicht für Privatpersonen, die Fotos oder Daten rein für private Zwecke erstellen bzw. verwenden! (sog. Haushaltsausnahme)[1]
Noch einmal langsam
- Ja, Billa darf das Fotografieren in seinen Filialen verbieten. Das ist sein Recht als Eigentümer.
- Menschen darf man sowieso nicht fotografieren (Recht am eigenen Bild).
- Zu beanstanden ist die falsche Begründung auf dem Aufkleber.
- Das ist so, wie wenn Billa sagt: "Aufgrund der Hygieneverordnung dürfen wir abgelaufene Lebensmittel nicht spenden."
- Oder wenn ein Kunde sagt: "Aus Datenschutzgründen darf ich Sie zum Schutz Dritter nicht in meinen Rucksack schauen lassen."
- Die falsche Begründung trägt zur Mythenbildung bei. Immerhin gehört Billa zum milliardenschweren Rewe-
Konzern. Wenn der etwas behauptet, dann glauben das die Leute. Experten müssen die Falschinformationen dann mühsam korrigieren. - Die falsche Begründung ist unnötig. Andere Supermärkte verbieten das Fotografieren auch, aber mit richtiger oder gar keiner Begründung.
Aktueller Stand
Seit Mai 2019 sind die Aufkleber mit der falschen Begründung bei Billa verschwunden!
Auf Facebook teilte Billa mit:
Produkte und Schilder dürfen bei Bedarf weiterhin fotografiert werden – solange eben keine Personen darauf erkennbar sind
Das steht auch in der Hausordnung – was aber nicht alle Angestellten wissen oder es wird nicht in jeder Filiale gleich gehandhabt.
Weiter
Was ist die richtige Maßeinheit für eine Fahrradlampe? (Seite 5 von 9) |
Weblinks
Quellen
[1] |
|