Mario Sedlak
Computer
Geld sparen
Themen
Konsum

Saftige Stromnachzahlung vermeiden

Wenn dein Haushalt an die Salzburger Netze angeschlossen ist, solltest du deinen Stromverbrauch möglichst unter 4000 kWh/Jahr oder zumindest unter 8000 kWh/Jahr halten.[1] Wenn du eine dieser Schwellen auch nur einmalig überschreitest, bekommst du eine unerwartete Rechnung, die sich gewaschen hat, ähnlich wie diese:

Aufgrund der Jahresverbrauchsleistung in Ihrer Anlage verrechnen wir Ihnen ein Netzbereitstellungsentgelt wie folgt:
Tarif Ausmaß der Netznutzung bisher neu Differenz Betrag
II Entnehmeranlage bis zu je 15 000 kWh/Jahr kW 7 kW 3 kW 706,41 €
20% USt. 141,28 €
Bruttobetrag 847,69 €

Zahlbar mit beiliegendem Zahlschein innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

Solche beachtenswerten Schwellwerte gibt es auch im Klagenfurter Netz bei 10 000 kWh/Jahr.[2]

Bei anderen österreichischen Netzbetreibern sind die Schwellen entweder so hoch, dass sie von Haushalten üblicherweise nicht erreicht werden, oder es wird nach den Ampere der Sicherung verrechnet (wobei großzügig abgerundet wird).

Die Wiener Netze hatten bis Mai 2017 eine Grenze bei 9000 kWh/Jahr,[3] nun erst bei 15 000 kWh/Jahr.

Rechtsgrundlage

Die Schätzformeln und Schwellwerte der Stromnetzbetreiber sind in deren Allgemeinen Verteilnetzbedingungen definiert und von der E-Control genehmigt. Das heißt: Ein Einspruch ist nicht möglich.

Was du aber tun kannst, wenn du eine Schwelle überschritten hast:

Die Nachzahlungsregeln gelten unabhängig vom Datum des erstmaligen Netzanschlusses für alle Kunden. Auf der Stromrechnung solltest du deine "erworbene Anschlussleistung" (oder dein "vereinbartes Netznutzungsrecht" etc.) finden.

Kritik

Meines Erachtens sollten alle Netzbetreiber die tatsächlich beziehbare Leistung, die sich aus der verwendeten Leitungssicherung ergibt, verrechnen. Wenn nach dem Verbrauch geschätzt wird, dann sollten die Sprünge zumindest nicht derart hoch sein, dass man gleich über 800 € nachzahlen muss.

Zukunft

Mit der flächendeckenden Einführung von intelligenten Stromzählern wird sich die Schätzung erübrigen. Jedem Kunden kann dann die von ihm tatsächlich bezogene Leistung verrechnet werden (wie es derzeit schon bei Großverbrauchern üblich ist). Teurer wird es dadurch im Durchschnitt nicht; es wird nur mehr Kostenwahrheit hergestellt, denn Netze müssen nicht für Jahresverbräuche, sondern für Spitzenbelastungen ausgelegt werden.

Quellen

[1] Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Salzburg Netz GmbH (PDF), S. 46
[2] Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Strom der Energie Klagenfurt GmbH (PDF), S. 39
[3] Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Strom-Verteilernetz der Wiener Netze GmbH (PDF), S. 14
[4] § 55 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, Absatz 2

Seite erstellt am 31.8.2015 – letzte Änderung am 5.7.2017