Mario Sedlak
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Arbeitnehmerveranlagung

Arbeitnehmer können zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückfordern, wenn sie einmal pro Jahr einen entsprechenden Antrag – die Arbeitnehmerveranlagung – abschicken. Eine Gutschrift kann sich z. B. durch ein schwankendes oder geringes Gehalt ergeben. Auch Sonderausgaben und dgl. kann man absetzen. Trotzdem verzichten 25% der Arbeitnehmer auf die ihnen zustehende Steuerneuberechnung. Der Finanzminister kann sich damit über "Spenden" in der Höhe von mehr als 100 Millionen €/Jahr freuen.[1]

Meine Erfahrung

Besonders in den Jahren meiner Ausbildungszeit, wo ich nur in den Ferien arbeitete, lieferte mir die Arbeitnehmerveranlagung hohe Rückzahlungen, da beim Arbeitgeber die Steuer so berechnet wird, als würde man das ganze Jahr über zu dem Gehalt arbeiten. Tatsächlich musste ich keine Lohnsteuer zahlen, da ich unter den Freibeträgen war.

Einmal, für das Jahr 2006, hat meine Arbeitnehmerveranlagung eine Nachzahlungsforderung ergeben. In diesem Jahr habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Möglicherweise ist da bei einem die Lohnsteuer unrichtig (zu meinem Gunsten) berechnet worden. Ich brauchte die Steuer jedoch nicht nachzahlen, da es sich um eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung handelte. Bei einer solchen kann man den Antrag jederzeit zurückziehen.

Anscheinend ist das ein relativ seltener Fall, denn die Mitarbeiter am Finanzamt mussten darüber erst kurz beraten und zeigten sich etwas verwundert, aber sie fanden "keinen Grund, wieso das eine Pflichtveranlagung wäre". Deshalb konnte ich eine "Berufung" machen und somit den Bescheid aufheben.

Kritik

Warum das Finanzamt überhaupt eine Zahlungsaufforderung ausschickt, der man gar nicht nachkommen muss, ist eine gute Frage. Vielleicht möchte ja jemand an das Finanzamt spenden? Oder der Gesetzgeber denkt: Unwissenheit kostet halt.

Eigentlich wäre auch der Antrag auf Rückzahlung zu viel bezahlter Lohnsteuer entbehrlich, da das Finanzamt ja alle Daten hat. Seit 2017 soll das Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchführen! Ob das auch für Verstorbene gilt, weiß ich nicht. Der Verein für Konsumenteninformation empfahl noch 2018, als Erbberechtigter einen Jahresausgleich für Verstorbene zu beantragen.[2]

Mein Fazit

Die Arbeitnehmerveranlagung kann man nur empfehlen. Warum ausgerechnet dem Staat Geld schenken? Spenden kann man auch an Organisationen, die darauf angewiesen sind.

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Weblinks

Quellen

[1] AK für Sie. Mitgliederzeitschrift der AK Wien, 2/2009, S. 4
[2] Konsument, 11/2018, S. 44

Seite erstellt am 7.1.2010 – letzte Änderung am 19.4.2020