Mario Sedlak
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CityEl

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Renault Twizy (450 kg)

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Aixam E-City

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Tazzari Zero (550 kg)

Elektro-Leichtfahrzeuge

Wer meint, auf ein Auto angewiesen zu sein, und trotzdem möglichst umweltfreundlich unterwegs sein will, der sollte ein Leichtfahrzeug in Erwägung ziehen. Solche mit elektrischem Antrieb gibt es schon seit den 1990er Jahren zu kaufen. Die bekanntesten sind:

Beide Modelle haben drei Räder und waren bis ca. 2010 die meistverkauften Elektrofahrzeuge überhaupt.

Weitere Modelle:

Verbrauch

Elektro-Leichtfahrzeugen mit einem Gewicht von max. 400 kg reichen 4–10 kWh/100 km. Für den Renault Twizy wurden am Rollenprüfstand bei simulierter Stadt-, Landstraßen- und Autobahnfahrt 11,7 kWh/100 km ermittelt. Das ist im Vergleich zu den großen Elektroautos, die um die 20 kWh/100 km benötigen, eine deutliche Ersparnis.

Kosten

Ein CityEl ist derzeit für 11 360 € zu haben. Für ein Twike muss man in der einfachsten Ausstattungsvariante um die 20 000 € ausgeben. Zu diesem Preis bekommt man schon ein vollwertiges Auto. Allerdings ist bei den Leichtfahrzeugen der laufende Betrieb viel billiger. Sie benötigen wenig Wartung und sind aus haltbareren Materialien hergestellt. Nur die Akkus nutzen sich freilich genauso wie in den großen Elektroautos ab und müssen ersetzt werden, wenn die Leistungsfähigkeit zu stark abgesunken ist, was dann über 1000 € kosten kann. Steuern, Versicherung usw. sind i. A. günstiger als bei einem "richtigen" Auto.

Wenn man alle Kosten zusammenzählt, kommen die Elektro-Leichtfahrzeuge ungefähr gleich teuer wie ein konventioneller Kleinwagen. Sie stehen damit viel näher an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit als ihre "großen Brüder", die für viele Jahre noch auf hohe Förderungen angewiesen sind, um Käufer zu finden.

Gefahren

Anfang 2005 sorgten Crashtests des ADAC, bei dem Kleinstfahrzeuge sehr schlecht abgeschnitten hatten, für Aufsehen. 2014 wurde erneut getestet und bei vier getesteten Leichtfahrzeugen (darunter das Renault Twizy) eine "Sicherheit wie auf einem Motorrad" festgestellt. Auch 2016 versagten Leichtfahrzeuge im Crashtest, darunter Aixam Crossover GTR. Allerdings ist fraglich, ob man diese Ergebnisse auf CityEl und Twike übertragen kann.

Klarerweise wird die Sicherheit bei einem Leichtfahrzeug nie so hoch wie bei einem "Panzer" sein, aber dafür fährt man langsamer. Aus Sicherheitsgründen müsste man vor Autofahrten über 90 km/h generell abraten, weil bei so einer Geschwindigkeit auch die beste Sicherheitsausstattung im Fall eines schweren Zusammenstoßes kaum noch was bringt.

Akzeptanz

Spötter bezeichnen Elektro-Leichtfahrzeuge als "Plastiksarg für Todesmutige" mit dem "Fahrspaß eines Einkaufswagens und dem Image einer Behinderten-Gehhilfe". Sie sind "Fahrzeuge für Enthusiasten, aber nicht für den deutschen Michel, der neben Frau, zwei Kindern und der Campingausrüstung auch die Fahrräder mit in den Urlaub nehmen möchte."[2] Das dürfte stimmen, sonst würde man Elektro-Leichtfahrzeuge häufiger auf den Straßen sehen. "Minimalistische Vehikel haben wenig Chancen, weil die Leute nicht vom gewohnten Standard bei Komfort und Sicherheit abrücken wollen. Unter 900 kg geht da nichts", begründet ein Elektroauto-Projektleiter von BMW.[3]

Elektro-Kabinenroller vereinen die Nachteile eines Autos mit denen eines Rollers, bemängeln Kritiker.

Schade, denn mit tonnenschweren Fahrzeugen ist auch bei elektrischem Antrieb der Traum vom umweltfreundlichen Herumdüsen nicht erfüllbar, weil das Elektroauto hinsichtlich des derzeit dringendsten Umweltproblems – dem hohen Energieverbrauch und den damit verbundenen Kohlendioxid-Emissionen – ungefähr gleich wie ein fossil betriebenes Auto abschneidet. Nennenswerte Verbesserungen würde nur der Umstieg auf leichtere Fahrzeuge mit geringerem Verbrauch ergeben.

Weiter

Verbrauch und Reichweite von Elektroautos

Weblinks

Quellen

[1] Aixam: Ausstattungen, technische Daten, Preise (PDF, 1 MB), S. 16f.
[2] Artikel über Biosprit und die damals noch verachteten Elektroautos (PDF, 1 MB) in Photon, 4.2007, S. 32 (im PDF S. 3)
[3] Peter Krams in Auto-Touring. Das ÖAMTC-Magazin, 9/2009, S. 21

Seite erstellt am 18.1.2012 – letzte Änderung am 19.1.2019