Mario Sedlak
Energie
Umweltschutz
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Energiepopulismus

Populisten sagen den Menschen, was sie gerne hören. Wenn es um die Energiewende und Energiezukunft geht, sind populistische Standpunkte leider besonders häufig.

Kernforderungen

Merkmale

Kritik

Die Argumente des Energiepopulismus sprechen gezielt die Wünsche von Laien an, welche in der Form aber nicht erfüllbar sind. Für Sachkundige ist klar, dass die Forderungen der Energiepopulisten eher kontraproduktiv für die Energiewende sind. Wir können mit der Bekämpfung des Klimawandels nicht warten, bis irgendwann vielleicht die beliebten kleinen, effizienten und bezahlbaren Stromspeicher zur Verfügung stehen.

Mit der nüchternen, oft enttäuschenden Wahrheit begeistert man die Massen nicht. Daher ist es verständlich, dass Mehrheitensucher wie Politiker, Unternehmen und Organisationen lieber frohe Botschaften verbreiten. Leider wird es dadurch umso schwieriger, die Menschen zu überzeugen, dass Stromnetzausbau, "zentrale" Kraftwerke und eine Reduktion des Verbrauchs durch Verzicht nötig sind, wenn wir von den ungeliebten fossilen und atomaren Energiequellen tatsächlich in überschaubarer Zeit loskommen wollen.

Beispiele

Für viele Energievorkämpfer ist der inzwischen verstorbene deutsche Politiker Hermann Scheer ein großes Vorbild. Er wusste genau, wie er den meisten Zuspruch bekommt, und war so beliebt, dass kaum jemand es wagte, ihn zu kritisieren, obwohl viele seiner Thesen eindeutig falsch sind.

2007 war ich bei einem "Energiestammtisch", wo ich den Eindruck hatte, dass dort Leute versammelt sind, die schon seit über 30 Jahren auf die Energiewende warten und langsam ungeduldig werden:

Seiten mit weiteren Beispielen

Mein Fazit

Der Energiepopulismus ist ein gutes (und trauriges) Beispiel dafür, wie sachliche Argumente von der Macht der Mehrheit einfach niedergewälzt werden. Auch die fundiertesten Studien kommen nicht gegen Intuition und Begeisterung an. Ich werde es aber weiterhin probieren ...

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Argumente des Energiepopulismus

Seite erstellt am 8.8.2015 – letzte Änderung am 9.2.2016