(Unterhaus des französischen Parlaments) Rechts dahinter der beleuchtete Eiffelturm – als Beiwerk und daher erlaubt zu fotografieren. Er gilt laut französischem Recht als "Lichtkunstwerk" und daher würde ich kein Vollbild des nächtlichen Eiffelturms ohne Genehmigung der "Künstler" auf meine Website stellen. |