Mario Sedlak
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Definition von geplantem Kaputtgehen

Unter dem Namen "geplante Obsoleszenz" (den ich zu "geplantes Kaputtgehen" vereinfacht habe) werden verschiedene Missstände angeprangert, die man besser unterscheiden sollte.

Richtig: Geplantes Kaputtgehen ist Nepp

Als "Musterbeispiele" für geplantes Kaputtgehen werden häufig Glühbirnen, Nylonstrümpfe und Drucker genannt. Die Verallgemeinerung liest sich in Stichworten so:

Geplantes Kaputtgehen ist im Extremfall eindeutiger Betrug (wozu ich z. B. das Vortäuschen von Betriebsstörungen zähle), während andererseits der Übergang zu einfach nur schlechter Qualität oder gedankenlosem Design fließend ist. Ich zähle fix eingebaute Akkus noch zu den Fällen von geplantem Kaputtgehen, weil bzw. wenn der Konsument nicht über die begrenzte Lebensdauer informiert wird und keine Alternative angeboten wird. Bei einer bewussten Kaufentscheidung wäre es kein geplantes, sondern ein vom Konsumenten akzeptiertes Kaputtgehen des Geräts.

Kurzlebige Billigprodukte sind kein Nepp!

Produkte werden auf eine geplante Gebrauchsdauer hin ausgelegt.[1] Das ist zwar im wörtlichen Sinn ein geplantes Kaputtgehen, passt aber nicht zu den Fällen, wo der Käufer durch heimlich eingebaute Schwachstellen getäuscht wird.

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Stefan Schridde versteht als typischer Mehrheitssucher alles nur erdenklich Mögliche unter "geplanter Obsoleszenz".

Missstand, der mit "geplantem Kaputtgehen" gleichgesetzt wird Meine Einschätzung
Nur wenn ein Produkt, das für eine kurze Haltbarkeit entwickelt wurde, zum Preis eines langlebigen verkauft wird, ist das ein klarer Fall von Nepp. Wenn der Kaufpreis der Produktqualität entspricht, sehe ich keine Übervorteilung des Kunden, sondern ein zusätzliches Angebot für ihn. (Freilich wird die Kaufentscheidung dadurch schwieriger. Dagegen helfen Testberichte, Gütesiegel und freiwillig verlängerte Herstellergarantien.)
marktstrategischen Überlegungen[3]
In einer Marktwirtschaft darf sich jeder Hersteller selbst überlegen, welche Qualität er anbietet. Er wird natürlich versuchen, seinen Gewinn zu maximieren. Wenn er sich für das Billigsegment entscheidet, ist das eine "in Kauf genommene verkürzte Lebensdauer", aber keine Abzocke durch geplantes Kaputtgehen. Mindestgarantiezeiten schützen den Kunden vor dem größten Murks. (Natürlich kann man eine Verlängerung der Zeiten diskutieren, aber das hat nichts mehr mit geplantem Kaputtgehen zu tun.)
  • "Produkte werden so konstruiert, dass sie nicht ewig halten, nur schwer zu reparieren sind und der Verbraucher deshalb irgendwann ein Neues kaufen muss."
Kein Produkt hält ewig! Reparierbarkeit fällt für mich unter Qualität, sofern sie nicht mit boshafter Absicht (z. B. durch Spezialschrauben) erschwert wird.

Mein Fazit

Die unterschiedlichen Definitionen erklären, wieso scheinbar völlig gegensätzliche Standpunkte vertreten werden.

Die einen denken: Die anderen denken:
  • Das kann doch nicht sein, dass uns die Industrie bewusst minderwertige Produkte verkauft.
Die Leute können doch nicht erwarten, dass eine Waschmaschine um 300 € von derselben Qualität wie eine um 1200 € ist.
  • Geplantes Kaputtgehen ist ein Massenphänomen (wobei in Wirklichkeit minderwertige oder unreparierbare Produkte gemeint sind).
Es gibt keine Beweise für geplantes Kaputtgehen (wobei verdeckte "Sollbruchstellen" gemeint sind).
  • Die Firmen wollen möglichst kurzlebige Produkte verkaufen.
Die Firmen würden lieber langlebige, hochpreisige Produkte verkaufen, müssen sich aber nach dem Markt richten.

Eine engere Definition für geplantes Kaputtgehen ist nötig, weil sich mit Beispielen für schlechte Qualität kein Betrug und keine Verschwörung belegen lässt. Eine Vermischung der Fälle stiftet daher nur Verwirrung.

Weiter

Beispiele für geplantes Kaputtgehen – Machen vielleicht klarer, was geplantes Kaputtgehen ist und was nicht.

Quellen

[1]
  • Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI): Stellungnahme zur geplanten Obsoleszenz (PDF), S. 1 – "Geräte werden im Schnitt auf eine Mindestlebensdauer von zehn Jahren ausgelegt".
  • Albert Albers, Leiter des Instituts für Produktentwicklung in Karlsruhe (IPEK) lt. Nachricht vom 6.7.2012 auf n-tv.de – "Richtig ist ..., dass wir die Produkte auf eine geplante Gebrauchsdauer hin auslegen."
[2] Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz: Dossier zur geplanten Obsoleszenz (PDF, 1 MB), 29.10.2013, S. 19
[3] Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz: Dossier zur geplanten Obsoleszenz (PDF, 1 MB), 29.10.2013, S. 18

Seite erstellt am 21.1.2014 – letzte Änderung am 1.12.2015