Mario Sedlak
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Auch ohne Empfang besteht seit 2012 wieder volle Gebührenpflicht.

ORF-Fernsehen abmelden

Nach einer Gesetzesänderung ist es seit 1.1.2012 nicht mehr möglich, sich vom Bezahlen des ORF-Programmentgelts abzumelden, was ca. 10 EUR/Monat sparte. Der Besitz eines Fernsehers ist nunmehr wieder gleichbedeutend mit der vollen Gebührenpflicht, sofern du ORF empfängst oder terrestrisch (analog oder digital) empfangen könntest.

Vergangenheit

Der Verwaltungsgerichtshof hatte eindeutig entschieden:

Dem ORF gefiel das natürlich nicht, denn er wurde damit praktisch zu einem gewöhnlichen Bezahlfernsehen. 30 000 Menschen hatten dieses abgemeldet, obwohl der ORF-Gebühren-Info-Service auf seiner Website weiterhin den Anschein erweckte, jeder betriebsbereite Fernseher würde die volle Gebührenpflicht auslösen. Nur bei der vorletzten Frage von den Fragen zur Anmeldung schrieb er eindeutig:

Wenn an einem Standort der Empfang der ORF-Fernsehprogramme aufgrund einer entsprechenden Gerätekonstellation nicht möglich ist, braucht das Fernsehentgelt nicht entrichtet zu werden.

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Arbeitnehmerveranlagung

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